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   BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59   

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BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59 (https://dejure.org/1961,2489)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1961 - VI C 145.59 (https://dejure.org/1961,2489)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1961 - VI C 145.59 (https://dejure.org/1961,2489)
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  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59
    Dies genügt dem Formerfordernis des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG (vgl. auch BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59
    Diese Auffassung wird durch die das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindende Feststellung des Berufungsgerichts getragen, daß die Nichtzahlung von Versorgungsbezügen an die Klägerin nach dem 8. Mai 1945 in Zusammenhang mit dem staatlichen Zusammenbruch gestanden hat, also auf anderen als beamtenrechtlichen Gründen beruhte (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 251 und seither ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 191.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59
    Denn für die Zugehörigkeit zu dem Kreis der von Art. 131 GG erfaßten Personen genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die tatsächliche Nichtgewährung bzw. Einstellung der Versorgung aus Gründen, die mit dem Zusammenbruch im Zusammenhang standen, und zwar ohne Rücksicht auf die Rechtswirksamkeit oder die Rechtmäßigkeit einer darauf abzielenden Maßnahme des Dienstherrn (vgl. hierzu auch Urteil des VI. Senats vom 8. Juli 1959 - BVerwG VI C 191.56 - Buchholz, BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 8).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1961 - VI C 145.59
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, findet in solchen Fällen die Vorschrift des § 77 G 131 auf das Versorgungsrechtsverhältnis für die zurückliegende Zeit, während der es regelungsbedürftig gewesen ist, Anwendung (vgl. hierzu das Urteil des VI. Senats vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 373.57 - Buchholz, BVerwG 234, § 77 G 131 Nr. 8).
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